Jede einzelne Regiekraft trägt entschieden zum Erfolg der Organisation und zur Qualität unserer Arbeit bei. Entsprechend trägt Förderwerk dazu bei, dass die Regiekräfte an den Planungs-, Organisations- und Qualitätssicherungsprozessen beteiligt werden und dass eine Beschäftigung von Regiekräften möglichst langfristig erfolgt. Dies ist erforderlich, da dadurch eine Kontinuität sämtlicher Prozesse gewährleistet ist und notwendige Einarbeitungszeiten von Regiekräften minimiert werden. Regiekräfte können so aufbauend auf ihre Erfahrung konstruktiv den Weiterentwicklungsprozess gestalten. Die Personalentwicklung ist ein wichtiges Instrument, um die Voraussetzungen zu schaffen, dass jede Regiekraft die Wertschätzung ihrer Arbeit erfährt sowie die Möglichkeit zur Reflexion bekommt. Das Ziel für unsere MaßahmenteilnehmerInnen ist es, den (Wieder-)Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Durch die sozialpädagogische Betreuung und die begleitende Qualifizierung werden Voraussetzungen geschaffen, während oder nach Beendigung der Maßnahme auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen zu können. Die Anforderungen, die in dieser Hinsicht an die sozialpädagogische Begleitung gestellt werden, gehen über die sonst berufstypischen Anforderungen hinaus, unerlässlich sind dabei Arbeitserfahrungen in anderen als nur sozialpädagogischen Berufsfeldern. Neben der Vermittlung von fachpraktischen und fachtheoretischen Grundkenntnissen und -fertigkeiten liegt ein Schwerpunkt in der Erarbeitung und Entwicklung sog. Schlüsselqualifikationen. Auf der Grundlage unseres Qualitätsmanagement-Systems wird für jeden Beschäftigten ein Anleitungs- und Qualifizierungsplan erarbeitet, der das Fundament der individuellen Förderplanung darstellt. Diese Förderplanung wird während der Maßnahme kontinuierlich angepasst. Beratungsgespräche haben das Ziel, Selbstbewusstsein, eigene Kompetenz und Verantwortlichkeit der MitarbeiterInnen zu stärken und zu entwickeln. Zu den einzelfallbezogenen Hilfestellungen gehören: - Familienkontakte, Hausbesuche, Beratungen
- Einzelgespräche
- Begleitung des Prozesses beim Kontakt mit Behörden, Hilfen beim Ausfüllen von Formularen
- Kontakte zu Betrieben bei Praktika und Vermittlung
- Hilfen bei der Beschaffung oder der Erhaltung von Wohnraum
- Spontane Kriseninterventionen
Eine Besonderheit der Geschäftsbereiche Concierge und Nachbarschaftshilfe zeichnet sich durch die Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktion und sozialpädagogischer Betreuung seitens der ProjektleiterInnen in einer Person aus. So können frühzeitig mögliche arbeits- und vermittlungshemmende Probleme erkannt und bearbeitet werden. Darüber hinaus wurde von Förderwerk ein Netzwerk zu weiteren Stellen und Ämtern aufgebaut, mit denen bei Bedarf kooperiert wird: - Psychosoziale Beratungsstellen:
Sozialer Dienst des Amtes für Jugend und Familie Sozialamt/sozialtherapeutischer Dienst Sozialpsychiatrischer Dienst - Schuldnerberatungsstelle
- Gerichtshilfe
- Bewährungshilfe
- Wohnungsbaugesellschaften
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